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Finanzlexikon: marktschranke

marktschranke

Marktschranken (Marktbarrieren) hindern aktuelle (Marktaustrittsbarrieren) und potenzielle Konkurrenten (Markteintrittsbarriere) an einer Mobilität Hinsicht des Marktein- und -austtritts. Dabei können auch Marktaustrittsschranken Marktzutrittsschranken darstellen, da sie eine auf schnelle Gewinnabschöpfung zielende Hit-and-Run-strategie verhindern. Marktbarrieren stellen generell Wettbewerbsvorteile für bereits im Markt aktive Unternehmen dar, da sie potenzielle neue Konkurrenten vom Marktzutritt abhalten.

Kritiker wenden ein, dass Marktbarrieren alle Wettbewerber einer Branche schützen, Wettbewerbsvorteile aber unternehmensspezifisch seien.


Arten

Neben strukturellen Markteintrittsbarrieren (Betriebsgrößenersparnisse, absolute Kostenvorteile, Differenzierungsvorteile) sind eintrittssperrende Verhaltensweisen (Limit Pricing), strategische Marktschranken und Marktaustrittsbarrieren zu unterscheiden. Das Limit Pricing ist abhängig vom Vorliegen spezifischer struktureller Markteintrittsbarrieren. Bei Betriebsgrößenersparnissen (economies of scale, economies of scope) ergibt sich der eintrittssperrende Preis dort, wo die dem Newcomer verbleibende Restnachfrage nicht kostendeckend ist; bei absoluten Kostenvorteilen ist der Preis so zu setzen, dass die Durchschnittskostenkurve potenzieller Newcomer immer oberhalb der Etablierten liegt; bei Differenzierungsvorteilen ist die Preis-Absatz-Funktion des Newcomers derart, dass dieser die Etablierten generell unterbieten muss.

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